Die von mir angebotenen Leistungen bedürfen einer sehr individuellen Bearbeitung. Durch den für Erstellung der Daten extrem unterschiedlichen Zeitaufwand, ist eine allgemeine Preisliste daher nicht möglich. Schicken Sie mir die Unterlagen zu (am besten als Datei), damit ich eine Kalkulation der Kosten für Sie erstellen kann.
Ich bin Kleinunternehmer nach § 19 UstG und kann keine Mehrwertsteuer ausweisen. Da ich keine Mehrwertsteuer ausweisen muss/kann, brauche ich auch keine abführen, was sich in meiner Kalkulation günstig für den Käufer auswirkt.
Da ich auch mit sehr kleinen Honoraren arbeite, habe ich eine Mindermengengebühr eingeführt. das bedeutet, dass pro Auftrag eine Gebühr von 3 Euro berechnet wird für den Verwaltungsaufwand. Bei mehreren Posten in einem einzelnen Auftrag fällt diese Gebühr nur einmal an.
Preisbeispiele:
Entfernen von Bildstörungen
Diesem Trachtenmädel scheint ein Arm aus dem Mund zu wachsen. Dieser Fehler ist schnell entfernt und verursacht Kosten in Höhe von
5 Euro *
Das ist ein Preisbeispiel für eine einfache und schnelle Bearbeitung. Ein Angebot kann ich erst nach Begutachtung des Fotos erstellen.
Weitaus umfangreicher ist die Bearbeitung dieses Fotos. Die Kosten belaufen sich auf
19 Euro *
Das ist ein Preisbeispiel für eine relativ umfangreiche und aufwendige Bearbeitung. Ein Angebot kann ich erst nach Begutachtung des Fotos erstellen.