Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB des Fotografen-Handwerks
(Bundesanzeiger Nr. 88 v. 15.05.02 – Seite 10.436)
I. Gültigkeit der Geschäftsbedingungen
(1) Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden „AGB“ genannt) gelten für alle von Axel Hoffmanns Fotowerkstatt, Anschrift: Bahnhofstr. 14, 82487 Oberammergau (im folgenden „Fotograf“ genannt) durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen, gelten die AGB auch für alle zukünftigen Aufträge ein und desselben Auftraggebers.
Die AGB dienen der Regelung und Klarstellung einiger Inhalte des Auftragsverhältnisses, welches sich im Übrigen nach dem Inhalt des einzelnen Auftrages bestimmt. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB der Fotografin gelten sollen. Etwaige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung. Haben die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen, welche schriftlich niedergelegt wurden, so gehen diese den vorliegenden AGB vor.
2) „Fotografien“ im Sinne dieser AGB sind alle von dem Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Papierbilder, Bilder auf Leinwand, Bilder in digitalisierter Form, auf CD/DVD, als Downloadlink oder sonstigen Speichermedien, Dia-Positive, Negative usw.). Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem von der Fotografin gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne von §2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.
II. Grundsätzliches
(1) Der Fotograf ist berechtigt, Teile des Auftrags von Dritten (wie z.B. Druckereien, Fotolabor, Rahmenhersteller, usw.) durchführen zu lassen.
(2) Die Klärung von den Rechten Dritter sowie die Beschaffung erforderlicher Einwilligungen und Nutzungsrechte für Personenbilder oder abzubildende Objekte, Kulisse, Landschaften, u.a., liegen nicht in der Verantwortung des Fotografen.
(3) Soweit keine ausdrücklichen Vereinbarungen durch den Auftraggeber hinsichtlich der Gestaltung der Fotografien oder der restaurierten und reproduzierten Werke getroffen bzw. ausdrücklich und eindeutig formuliert wurde, ist der Fotograf bei der Gestaltung und Wahl der künstlerisch-technischen Mittel frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen.
Fotoaufnahmen und deren Bearbeitung unterliegen darüber hinaus stets dem künstlerischen /persönlichen Stil des Fotografen. Der Auftraggeber kann sich auf der Website der Fotografin über Stil und Arbeitsweise des Fotografen informieren. Reklamationen bezogen auf die Bildauffassung bzw. künstlerische Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber Änderungen, hat er die zusätzlichen Kosten zu tragen.
(4) Bei Belichtungen, Foto- und Posterabzügen, Fotoreproduktionen, Abzügen, Druckexemplaren oder der Darstellung auf einem Monitor lassen sich leichte Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage nicht vermeiden. Eine exakte Farbwiedergabe der Vorlage auf den Fotos und Bildwerken gehört nicht zur Leistungspflicht der Fotografin.
III. Nutzungs und Urheberrecht
(1) Dem Fotografen stehen das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Lichtbildern/Fotos zu. Urheberrechte sind nicht übertragbar.
(2) Der Fotograf überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht der hergestellten Lichtbilder/Fotos auf den Auftraggeber. Dieses beinhaltet die private, nicht kommerzielle Nutzung.
Jede Veränderung, Weiterbearbeitung (z.B. durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes) der gelieferten Fotos bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch den Fotografen. Selbiges gilt für die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte, welche dem Auftraggeber grundsätzlich nicht gestattet ist.
(3) Eine kommerzielle/ gewerbliche Nutzung der Lichtbilder/Fotos im Nachhinein – gleich welcher Form vorliegend – durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte kann nur mit vorhergehender schriftlicher Zustimmung des Fotografen erfolgen. Dies gilt auch für Bilddateien, welche durch den Auftraggeber oder durch Dritte digital oder anderweitig verändert bzw. verfremdet wurden. Diese weitergehende Nutzung ist dem Fotografen angemessen nach vorheriger Absprache zu vergüten und wird separat in Rechnung gestellt.
(4) Die zu übertragenden Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars in Form von Download-Dateien, USB-Stick oder wie vereinbart über.
(5) Erteilt der Fotograf die Genehmigung zu einer Verwertung der Fotos, so kann er verlangen, als Urheber des Lichtbildes/Fotos genannt zu werden. Macht sie von diesem Recht Gebrauch, so berechtigt die Verletzung des Rechts auf Namensnennung die Fotografin zum Schadensersatz.
(6) Der Auftraggeber erhält beim Erwerb von digitalen Bilddateien ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial hochauflösend im Format „.jpg“. Die Menge liegt im Ermessen des Fotografen und der Shootingzeit. Die Auswahl trifft die Fotografin. Die Abgabe von unbearbeiteten, digitalen Rohdaten (RAW) ist ausgeschlossen. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten ist nicht Teil des Auftrags. Die Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr. Dem Auftraggeber ist beim Erwerb einer Bilddatei gestattet, diese für den eigenen privaten Gebrauch zu vervielfältigen. Weitere Nutzungen bedürfen des gesonderten Erwerbs von Nutzungsrechten.
(7) Sowohl bei der Fotorestauration als auch der Fotoreproduktion werden lediglich Nutzungsrechte aus dem fotografischen Urheberrecht übertragen. Die Klärung von Rechten Dritter sowie die Einholung von Nutzungsrechten, die über das Urheberrecht des Fotografen hinausgehen (z.B. die Zustimmung der abgebildeten Personen oder Rechte für die Veröffentlichung von abgebildeten Objekten), liegen in der Verantwortung des Auftraggebers.
(8) Der Fotograf darf die Fotografien sowie daraus erstellte Werke für seine Eigenwerbung nutzen, sofern kein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse des Auftraggebers entgegensteht. Personenbildnisse darf die Fotografin jedoch nur nutzen, sofern es sich um Bildnisse der Zeitgeschichte handelt oder die abgebildeten Personen einer Veröffentlichung zugestimmt haben.
(9) Individuelle Abweichungen der Nutzungs- und Urheberrechte und Sonderkonditionen müssen schriftlich vereinbart werden.
IV. Vergütung, Eigentumsvorbehalt
(1) Für die Herstellung der Lichtbilder/Fotos wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Labor- und Materialkosten, etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen. Gegenüber Endverbrauchern weist der Fotograf die Endpreise aus (gem. §19 UStG wird bei Axel Hoffmanns Fotowerkstatt die Mehrwertsteuer in der Rechnung nicht ausgewiesen).
(2) Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotografen bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
(3) Verzögert sich die Auftragsdurchführung aus Gründen, die vom Auftraggeber zu vertreten sind, kann der Fotograf eine Erhöhung des Honorars verlangen.
(4) Der Auftraggeber hat bereitgestellte bzw. gelieferte Werke unverzüglich zu prüfen und innerhalb von 7 Tagen die Abnahme zu erklären oder dem Fotografen etwaige Rügen für offensichtliche Mängel in Textform mitzuteilen.
(5) Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen und eindeutig formulierten Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Fotos gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der technischen-künstlerischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftragnehmer – während oder nach der Aufnahmeproduktion oder Fotorestauration – Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungsprogramm-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.
(6) Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die Lichtbilder/Fotos/Bilddateien und Objekte Eigentum des Fotografen.
V. Rechte Dritter
(1) Sofern der Auftraggeber konkrete Vorgaben hinsichtlich der Gestaltung oder Bildidee macht, versichert er, dass durch die entsprechende Umsetzung keinerlei Rechte Dritter verletzt werden. Die für den Fotografen zur Verfügung gestellten Objekte, Bild- und Landschaftsmaterialien, Schriftzüge oder Texte versichert der Auftraggeber, alle notwendigen Bearbeitungs- und Nutzungsrechte zu besitzen.
Der Auftraggeber stellt zudem sicher, dass durch die vereinbarungsgemäße Bildbearbeitung, Fotorestauration, Fotorekonstruktion, Anfertigung und Nutzung der Fotos und Werke keine Urheber-, oder sonstigen Rechte Dritter verletzt werden.
(2) Für Aufnahmen von Gegenständen (z.B. Abbildungen von Kunstwerken, Produktfotos, Architektur oder zusammen mit Personen abgebildete Gegenstände), an denen Urheber-, Marken-, oder sonstige Rechte Dritter bestehen, verpflichtet sich der Auftraggeber, alle für die Anfertigung und Nutzung der Aufnahmen erforderlichen Nutzungsrechte und Einwilligungen der Rechteinhaber einzuholen.
(3) Für zur Fotorestauration und Fotoreproduktion beauftragte Personenbildnisse verpflichtet sich der Auftraggeber, die für die Fertigung und Nutzung notwendigen Einwilligungen betroffener Personen rechtzeitig einzuholen.
(4) Aus einer schuldhaften Verletzung vorbenannter Pflichten des Auftraggebers (siehe: V. (1) bis (3) dieser AGB) entstehenden Folgen trägt allein der Auftraggeber. Der Auftraggeber stellt dem Fotografen in diesem Zusammenhang von berechtigten Ansprüchen Dritter frei.
VI. Haftung
(1) Der Fotograf haftet für Pflichtverletzungen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder Garantieerklärungen. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Fotos, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Für Schäden oder Verlust an/von Negativen, alten Fotos, Bildern, Objekten oder digitalen Bilddaten haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftungshöhe ist generell und in jedem Fall begrenzt auf die geleistete Anzahlung bzw. Rechnungssumme.
(3) Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche Ihre Leistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung des Fotografen ausgeschlossen.
(4) Sollte sich während dem Bearbeitungsprozess der Fotorestauration herausstellen, dass das Foto nicht in der beauftragten Qualität restauriert bzw. der Auftrag nicht umgesetzt werden kann, behält sich der Fotograf vor, jederzeit vom Vertrag zurück zu treten. Das bereits bezahlte Honorar für die nicht erbrachte Leistung wird dann dem Auftraggeber zurückerstattet.
(5) Bearbeitungstermine und Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von dem Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(6) Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber bzw. beim Lieferanten. Die Art und Weise der Übermittlung kann der Fotograf bestimmen.
(7) Die Organisation und Vergabe von Buchungen an die Fotografin, sowohl die Ausführung erfolgt mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen, welche die Fotografin nicht zu vertreten hat (z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüssen, Verkehrsstörungen etc.) bzw. kein Fotograf oder Fotografin zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen bzw. zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden.
(8) Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der bei ihm erworbenen Fotoabzüge nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
(9) Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Fotos, Bildern, Rahmen und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.
(10) Beanstandungen gleich welcher Art müssen innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung der Bilder bei der Fotografin eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist gelten die Bilder als vertragsgemäß und mangelfrei angenommen.
VII. Nebenpflichten
(1) Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Auftraggeber trotz wiederholter Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach vier Wochen ab, ist der Fotograf berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen.
Werden die Aufnahmeobjekte trotz erneuter Aufforderung weder abgeholt noch die Versandkosten beglichen, wird das Aufnahmeobjekt sechs Monate nach Eingang bzw. Zusendung entsorgt.
VIII. Leistungsstörung, Ausfallhonorar
(1) Nach dem Shooting werden die Fotos von dem Fotografen aussortiert, standardbearbeitet und dem Kunden/Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen (bei Schul- und Kindergartenfotografie innerhalb 30 Tagen) in einer passwortgeschützten Online-Galerie für 2 Monate zur Verfügung gestellt. Dort kann sich der Kunde/Auftraggeber die Bilder seiner Wahl aussuchen.
Alle Fotos in der Onlinegalerie sind, sofern es nicht anders vereinbart wurde, standardbearbeitet, d.h. alles, was die Kamera auf der Speicherkarte festgehalten hat, wird optimiert. Dazu gehören der Weißabgleich, Belichtung, Tonwerte, Lichter/Tiefen, Kontraste, Farben und Bildschnitt. Der Fotograf ist, soweit durch den Auftraggeber keine ausdrücklichen und eindeutig formulierten Weisungen gegeben wurden, bezüglich der Bildauffassung, Bildschnitt/Ausrichtung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen.
Der Fotograf verpflichtet sich, die Lichtbilder in einer Frist von 4 Wochen, nach Auswahl in der Galerie, fertiggestellt zu haben. Es liegt im Ermessen der Fotografin, wie viele Fotos er in der Online-Galerie zur Auswahl bereitstellt, mindestens aber die Anzahl, die im gebuchten Foto-Paket angegeben ist. Er ist nicht verpflichtet weitere, als die in der Online-Galerie gezeigten Bilder, zur Verfügung zu stellen.
(2) Das Kopieren oder Runterladen der Bilder aus der Online-Galerie ist strengstens verboten und gilt als Diebstahl, welcher von dem Fotografen angezeigt und strafrechtlich verfolgt wird. Auch Screenshots sind nicht gestattet.
(3) Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, welche der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem Fotografen kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf auch Schadenersatzansprüche geltend machen.
(4) Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von dem Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(5) Bei einem TFP-Shooting (“time for pictures“) steht die Umsetzung eigener Ideen des Fotografen im Vordergrund. Das TFP-Shooting ist für den Kunden kostenlos und der Fotograf ist berechtigt, die entstandenen Aufnahmen anonym zu veröffentlichen bzw. für eigene Werbezwecke zu nutzen. Eine Weitergabe an Dritte, wie z.B. Werbepartner, Teilnahme an Wettbewerben, etc., ist nicht ausgeschlossen. Der Kunde erhält im Gegenzug die entstandenen Bilder (die Anzahl liegt im Ermessen des Fotografen) als Bilddateien in Originalauflösung als Downloadmöglichkeit.
Sind Bilder durch den Kunden/Auftraggeber vertraglich zur Veröffentlichung frei gegeben worden, ist sich der Kunde/Auftraggeber darüber bewusst, dass ein nachträgliches Widerrufsrecht von dem Fotografen nicht eingeräumt werden muss. Sollte der Fotograf einem Widerruf dennoch zustimmen, so werden nachträglich folgende Kosten fällig:
190,00 Euro für das Shooting
100,00 Euro Ausfallhonorar
10,00 Euro für jede bereits erhaltene Bilddatei
zzgl. angefallener Kosten für Bildentwicklung
zzgl. ggf. weiterer anfallenden Kosten (z. B. investierte Zeit der Vorbereitung, Anfahrt, Neuauflage von Flyern, Visitenkarten, etc., die evtl. wegen des Rückrufs neu erstellt werden müssen). Bereits im Umlauf gebrachte Printmedien sind vom Widerruf ausnahmslos ausgeschlossen.
(6) Storniert der Kunde/Auftraggeber die Fotografenbuchung aus welchem Grund auch immer, steht dem Fotografen ein Ausfallhonorar zu. Dies wird wie folgt berechnet:
Storno ab dem 15. Tag nach der Vertragsvereinbarung: 50 %
Storno 3 bis 7 Tage vor dem gebuchten Termin 75 %,
ab 2 Tagen 100 % der vereinbarten Gesamtsumme, auch wenn noch keine Reservierungsgebühr / Anzahlung geleistet wurde.
IX. Datenschutz
Axel Hoffmanns Fotowerkstatt, Bahnhofstr. 14, 82487 Oberammergau erhebt personenbezogene Daten des Auftraggebers zum Zweck der Vertragsdurchführung, zur Erfüllung unserer vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten.
Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind und soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Eine unentgeltliche Auskunft über alle personenbezogenen Daten des Auftraggebers ist möglich.
Für Fragen und Anträge auf Löschung, Korrektur oder Sperrung personenbezogener Daten sowie Erhebung, Verarbeitung und Nutzung kann sich der Auftraggeber an folgende Adresse wenden: Axel Hoffmanns Fotowerkstatt, Bahnhofstr. 14, 82487 Oberammergau
per Mail: axelhoffmann@ah-fotowerkstatt.de
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
X. Digitale Fotografie
(1) Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder des Fotografen auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
(2) Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.
XI. Bildbearbeitung
(1) Die Bearbeitung von Lichtbildern der Fotografin und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotografen. Entsteht durch Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses mit [M] zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des §8UrhG.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder der Fotografin digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name des Fotografen mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird.
(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und der Fotograf als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.
(4) Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, der Fotografin mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt dem Fotografen von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.
XII. Nutzung und Verbreitung
(1) Die Verbreitung von Lichtbildern der Fotografin im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, CD-ROM, US-Stick oder ähnlichen Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber gestattet.
(2) Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet und in Intranets und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- und Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
(3) Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, welche die Fotografin auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
(4) Der Fotograf ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
(5) Wünscht der Auftraggeber, dass die Fotografin ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
(6) Hat der Fotograf dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung des Fotografen verändert werden.
(7) Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann der Auftragnehmer bestimmen.
XIII. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Fotografen, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart
Salvatorische Klausel: Sollte eine Klausel dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt.